Folgende Regeln hat der Angler beim Fischen in unseren Gewässern zu beachten:
- Der gültige Fischereischein und Erlaubnisschein sind mitzuführen und auf verlangen dem Aufseher vorzuzeigen.
- Mitzuführen sind Kescher, Löseschere, Rachensperre, Maßband und Waage.
- Gestattet sind zwei Handangeln mit je einem Köder. Beide Angeln müssen in greifbarer Nähe sein. Fischen auf Friedfisch mit Mehrfachhaken ist untersagt.
- Grenzen, Schonmaß, Schon- und Fangzeiten sowie Fangmengen sind einzuhalten. Das Fischen auf die Fischart mit Fangbeschränkung ist einzustellen, sobald die erlaubte Menge erreicht ist.
- Alle Fische sind, sobald sie in Besitz genommen wurden (Kescher, Eimer, Rucksack, etc.), sofort in das Fangbuch mit Kugelschreiber einzutragen. Eine Hälterung der Fische zum Zweck des Austausches ist nicht gestattet.
- Das Fischen von Brücken, Wehr- und Kraftwerksanlagen, in der Fischtreppe und den Zuläufen der Regnitz sowie vom Boot aus ist nicht erlaubt.
- Tageskartenfischer dürfen nicht auf den Regnitzinseln fischen.
- Am Tage von Verbandsveranstaltungen sind alle Vereinsgewässer gesperrt, ebenso sind bei Vereinsveranstaltungen alle Verbandsgewässer gesperrt.
- Das Fischen mit Senknetz und Daubel ist verboten. Ebenso ist das Reusenlegen untersagt.
- Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist untersagt.
- Das Fahren und Parken mit motorgetriebenen Fahrzeugen auf sämtlichen Zufahrtswegen mit entsprechendem Sperrschild nach StVO, Flurbereinigungswegen, Ufer und Wiesen ist verboten.
- Der Fischer hat sich waidgerecht zu verhalten, den Naturschutz einzuhalten und seinen Angelplatz sauber zu verlassen.
Weiterhin bitten wir folgendes zu beachten:
Sämtliche Gebots- und Verbotsschilder sind zu beachten! (Straßenverkehrsordnung, Betriebsgelände, Naturschutzzonen etc)
Verbot zum Zelten, keine Lagerfeuer.
Jegliche Verschmutzung der Gewässer sowie der Ufer- und Landschaftsbereiche ist unbedingt zu unterlassen. Nur so können wir unser Ansehen sowie das Ansehen der Sportfischer verbessern, sowie Probleme mit den Natur- und Umweltschutzbeauftragten vermeiden.
Die intensive Verbands- und Vereinsarbeit zur Verbesserung des Ansehens der Angler kann auf diese Art und Weise jedes Mitglied unterstützen!!
Bei Verstoß wird eine Abmahnung ausgeprochen. Bei wiederholtem Vergehen entscheidet die Vorstandschaft über das Strafmaß.
Gewässersperren:
- Rothweiher Bubenreuth – Fangzeit vom 01.05. bis 31.10.
- Vereinsgewässer Grube, Au- und Angersee vom 02.11. bis einschließlich 17.11.2024.
- Am Tag vor Vereinsveranstaltungen (Königsfischen, Herbstfischen, o. ä.) ist das Fischen ab 18:00 Uhr einzustellen. Nach der Veranstaltung sind alles Vereinsgewässer für diesen Tag bis 24:00 Uhr gesperrt.
- An Tagen von Arbeitsdiensten sind die Gewässer Rothweiher, Grube, Au- und Angersee von 08:00 bis 18:00 Uhr gesperrt! Siehe Termine