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Kartenausgabe
29. Dezember 2014 - 19:00 bis 21:00
Zur Ausgabe des neuen Erlaubnisscheins sind der alte Erlaubnisschein vollständig ausgefüllt und der gültige staatliche Fischereischein mitzubringen. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, kann kein neuer Erlaubnisschein ausgestellt werden.
Es erfolgt ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung!